Zum 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist der TKG-Novelle, und das Nebenkostenprivileg wird endgültig abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Versorgung mit Kabelfernsehen nicht mehr über Sammelverträge. Mieter müssen jetzt eigene Verträge mit Kabelanbietern abschließen. Diese Änderung kann die Kabelgebühren beeinflussen, und die Abrechnung erfolgt nicht mehr über den Vermieter und die Nebenkostenabrechnung.
Durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs haben Mieter mehr Freiheit bei der Wahl des TV-Empfangs und ihres Anbieters. Was viele nicht wissen: Man benötigt weder einen Kabelanschluss noch eine Antenne oder Satellitenschüssel, um Fernsehen zu empfangen. Da die meisten Haushalte inzwischen über einen Internetzugang verfügen, haben sie die Möglichkeit, Fernsehprogramme zu streamen. Dafür brauchen sie nur ein internetfähiges Gerät, wie ein Smartphone, Tablet, Laptop oder Smart TV.